Gewinnbeteiligung, Austrittsgrund : ASG Wien 17 Cga 104/86 v.5.5.1987

Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung ist fällig, sobald die Bilanz erstellt ist oder hätte erstellt werden können / Bei Ausscheiden des Dienstnehmers während des Geschäftsjahrs bedarf es nicht der Erstellung einer Zwischenbilanz vielmehr steht ein aliquoter Teil der Gewinnbeteiligung nach Erstellung d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1988; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.23 Lohnformen Dokument Nr. A-608148 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage