Die gesetzliche (gewerbliche) Unfallversicherung GUV - als Anwendungsfeld des privaten (zivilen) und des öffentlichen Rechts

Die allein vom Arbeitgeber (besser: Unternehmer) zu zahlenden Beiträge zur GUV 'in Wahrheit' nicht 'verdienter Lohn des Arbeitnehmers', sondern rechtlich originäre Eigenleistungen des Unternehmers i.S der GUV aus dessen eigenen Finanzmitteln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (35(1988)Nr.3 S.89-98)
VerfasserIn: Heinz, Hans-Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
342 Recht, öffentliches
347 Privatrecht
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-607824 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage