Gleichheit durch Kürzung
Verheiratete Frauen haben nämlich keinen Anspruch auf Notstandshilfe, wenn ihr Mann im 'Vollverdienst' steht, wie es so schön heisst. Bei Männern spielt der Familienstand keine Rolle. Ein Zustand, der eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Volksstimme (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 36.05 Sozialhilfe
396.1 Frauen: Gleichberechtigung 177.5 Gleichheit, soziale 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche 396 Frauenfrage 304 Sozialpolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe | Dokument Nr. A-607768 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |