Gleichheit durch Kürzung

Verheiratete Frauen haben nämlich keinen Anspruch auf Notstandshilfe, wenn ihr Mann im 'Vollverdienst' steht, wie es so schön heisst. Bei Männern spielt der Familienstand keine Rolle. Ein Zustand, der eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
177.5 Gleichheit, soziale
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
396 Frauenfrage
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe Dokument Nr. A-607768 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage