Zur Abgrenzung von Franchise-und Arbeitsvertrag : Zugleich Besprechung von LAG Düsseldorf, Beschluss v.20.10.1987

Der Franchisevertrag ist als modernes Absatzmittlungsverhältnis mit der vollen Risikotragung auf Seiten des Franchisenehmers deutlich vom Arbeitsvertrag zu unterscheiden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 15)
VerfasserIn: Weltrich, Ortwin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
338.32 Franchising
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Franchisevertrag ist als modernes Absatzmittlungsverhältnis mit der vollen Risikotragung auf Seiten des Franchisenehmers deutlich vom Arbeitsvertrag zu unterscheiden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog