Zur Abgrenzung von Franchise-und Arbeitsvertrag : Zugleich Besprechung von LAG Düsseldorf, Beschluss v.20.10.1987
Der Franchisevertrag ist als modernes Absatzmittlungsverhältnis mit der vollen Risikotragung auf Seiten des Franchisenehmers deutlich vom Arbeitsvertrag zu unterscheiden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1988; Nr 15)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
338.32 Franchising 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Franchisevertrag ist als modernes Absatzmittlungsverhältnis mit der vollen Risikotragung auf Seiten des Franchisenehmers deutlich vom Arbeitsvertrag zu unterscheiden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |