Zur Abgrenzung von Franchise-und Arbeitsvertrag : Zugleich Besprechung von LAG Düsseldorf, Beschluss v.20.10.1987

Der Franchisevertrag ist als modernes Absatzmittlungsverhältnis mit der vollen Risikotragung auf Seiten des Franchisenehmers deutlich vom Arbeitsvertrag zu unterscheiden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 15)
VerfasserIn: Weltrich, Ortwin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
338.32 Franchising
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-606569 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage