Nach hinten gewendete Reform
Beibehalten wird auch eine im internationalen Vergleich extrem lange Frist von acht Jahren Beschäftigung zur Erreichung eines Befreiungsscheines, der die freie Bewegung am Arbeitsplatz erst ermöglicht. Im vielgerühmten Schweden gibt es das für Ausländer schon nach einjähriger Arbeitserlaubnis. Selbs...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Furche (1988; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Ausländerbeschäftigung 301.173 Integration, soziale 331.6 Arbeitsmarktpolitik 304 Sozialpolitik |
Region: | Österreich
Schweden BRD |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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