Nach hinten gewendete Reform

Beibehalten wird auch eine im internationalen Vergleich extrem lange Frist von acht Jahren Beschäftigung zur Erreichung eines Befreiungsscheines, der die freie Bewegung am Arbeitsplatz erst ermöglicht. Im vielgerühmten Schweden gibt es das für Ausländer schon nach einjähriger Arbeitserlaubnis. Selbs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Furche (1988; Nr 16)
VerfasserIn: Gansrigler, Franz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Ausländerbeschäftigung
301.173 Integration, soziale
331.6 Arbeitsmarktpolitik
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
Schweden
BRD
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische Dokument Nr. A-605641 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage