Nach hinten gewendete Reform

Beibehalten wird auch eine im internationalen Vergleich extrem lange Frist von acht Jahren Beschäftigung zur Erreichung eines Befreiungsscheines, der die freie Bewegung am Arbeitsplatz erst ermöglicht. Im vielgerühmten Schweden gibt es das für Ausländer schon nach einjähriger Arbeitserlaubnis. Selbs...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Furche (1988; Nr 16)
VerfasserIn: Gansrigler, Franz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.62 Ausländerbeschäftigung
301.173 Integration, soziale
331.6 Arbeitsmarktpolitik
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
Schweden
BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Beibehalten wird auch eine im internationalen Vergleich extrem lange Frist von acht Jahren Beschäftigung zur Erreichung eines Befreiungsscheines, der die freie Bewegung am Arbeitsplatz erst ermöglicht. Im vielgerühmten Schweden gibt es das für Ausländer schon nach einjähriger Arbeitserlaubnis. Selbst die Bundesrepublik Deutschland kennt mit fünfjähriger Beschäftigung eine niedrigere Frist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog