Anrechnungsverpflichtung bei Nichtannahme einer zumutbaren Beschäftigung : OGH 9 Ob A 114/87 v.16.12.1987

Dem Umstand, dass die andere Arbeitsstelle gegenüber dem Geschäft ein anderes Verkaufsprogramm führt, kommt keine Bedeutung zu, weil es einem Verkäufer zumutbar ist, bei einem neuen Arbeitgeber andere Artikel zu verkaufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.126 Arbeitsplatzwechsel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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