Ewige Steuerbefreiung : Die Sparzinsen-Kest zahlen ab Neujahr praktisch nur unselbständige Schilling-Sparer / Ihr persönlicher Kest-Befreiungsplan

Den Unselbständigen wird die von der Bank für Schillingzinsen abgezogene Kest, ganz entgegen den ursprünglichen politischen Behauptungen, überhaupt nicht rückvergütet.Unternehmer, Freiberufler, Manager, die der Bank gegenüber erklären, die Zinseinkünfte seien 'Betriebseinnahmen', sind hing...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1988; Nr 16)
VerfasserIn: Sikl, Karl Otto
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Steuerpolitik
336.2 Steuerreform
336.2 Steuerrecht
331.11 Arbeitnehmer
338.93 Unternehmer
323.329 Berufe, freie
336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.763 Anleihen
336.745 Devisen
336.714 Investmentgesellschaften
336.763 Pfandbriefe: Hypothekenanstalten
336.763 Wertpapiere
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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