Ewige Steuerbefreiung : Die Sparzinsen-Kest zahlen ab Neujahr praktisch nur unselbständige Schilling-Sparer / Ihr persönlicher Kest-Befreiungsplan
Den Unselbständigen wird die von der Bank für Schillingzinsen abgezogene Kest, ganz entgegen den ursprünglichen politischen Behauptungen, überhaupt nicht rückvergütet.Unternehmer, Freiberufler, Manager, die der Bank gegenüber erklären, die Zinseinkünfte seien 'Betriebseinnahmen', sind hing...
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Veröffentlicht in: | Profil (1988; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Steuerpolitik
336.2 Steuerreform 336.2 Steuerrecht 331.11 Arbeitnehmer 338.93 Unternehmer 323.329 Berufe, freie 336.2.026 Steuerbegünstigungen 336.763 Anleihen 336.745 Devisen 336.714 Investmentgesellschaften 336.763 Pfandbriefe: Hypothekenanstalten 336.763 Wertpapiere 336.2 Einkommensteuer |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Steuerpolitik | Dokument Nr. A-605333 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |