Freizeitanspruch von Betriebsratsmitgliedern
Da in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen von freigestellten Betriebsratsmitgliedern auftauchen, wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, die Tätigkeit der freigestellten Betriebsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Arbeitsversäumnisse zu kontrollieren (Arb.8758).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (42(1988)Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
351.83 Arbeitsrecht 331.82 Arbeitsbedingungen 331.94 Arbeitnehmerschutz 331.152(094.5) Betriebsrätegesetz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat | Dokument Nr. A-605279 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |