Freizeitanspruch von Betriebsratsmitgliedern
Da in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen von freigestellten Betriebsratsmitgliedern auftauchen, wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, die Tätigkeit der freigestellten Betriebsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Arbeitsversäumnisse zu kontrollieren (Arb.8758).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (42(1988)Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
351.83 Arbeitsrecht 331.82 Arbeitsbedingungen 331.94 Arbeitnehmerschutz 331.152(094.5) Betriebsrätegesetz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Arbeit und Wirtschaft (42(1988)Nr.4)
Arbeit und Wirtschaft (42(1988)Nr.4)