Vorschläge des Bundesrates zur 10.AHV-Revision : Verzicht auf Rentensplitting und Änderungen des Rentenalters

Seinen Verzicht auf die Anhebung des Rentenalters der Frau begründet der Bundesrat damit, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau noch nicht in allen Bereichen verwirklicht sei. Es wird vor allem auf die weiterhin bestehenden Lohnunterschiede von Frauen und Männern verwiesen. Die Heraufsetzung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 10.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.13 Altersgrenze
304 Sicherheit, soziale
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.5 Frauenarbeit
331.215 Frauenlöhne
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 368.43 Ruhensbestimmungen Dokument Nr. A-604802 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage