Unlauterer Wettbewerb durch Verletzung von Arbeitszeitvorschriften : OGH 4 Ob 333/87 v.5.5.1987

Es ist wettbewerbswidrig, wenn sich ein Konkurrent durch Missachtung von Bindungen, die für alle gelten (hier Arbeitszeitvorschriften), zu Lasten seiner gesetzestreuen Konkurrenten einen nicht durch Leistung legitimierten Vorsprung verschafft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.76 Kraftfahrer
656.96 Transportgewerbe
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-604707 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage