Arbeitszeitverkürzung für die öffentlichen Dienste

Die Arbeitszeitverkürzung ist nicht zwingend in jeder Woche zu realisieren. Vielfältige Möglichkeiten: Von der entsprechenden Reduzierung der Tagesarbeitszeit bis hin zum Ansparen von Langzeiturlaub oder Sabbatjahren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die neue Gesellschaft / Frankfurter Hefte (35(1988)Nr.3)
VerfasserIn: Haller, Willi
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeitverkürzung
35.08 Dienst, öffentlicher
331.811 Arbeitszeit, variable
331.82 Arbeitsbedingungen
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeitverkürzung Dokument Nr. A-604626 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage