Zusammenrechnung von Einkünften (auch Naturalbezüge) bei der Lohnpfändung : OGH 3 Ob 106/87 v.7.10.1987

Bezüge, die nach 4 LPfG bedingt pfändbar sind, sind ebenso wie Arbeitseinkomemn aus mehreren Dienstverhältnissen zusammenzurechnen. Es muss sich aber, um eine Zusammenrechnung vornehmen zu können, um ein (weiteres) Arbeitseinkommen im Sinne des 1 Abs.2 LPfG handeln. Nicht nach 7 Z.2 LPfG zusammenzur...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
339.233 Einkommen
347.952 Exekutionsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung Dokument Nr. A-604271 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage