Nach Spruch des Verfassungsgerichts: Eine Säule des Pensionsrechts wankt : Gesamtes Pensionsrecht ist nun in Frage gestellt

Wie gestern bekannt wurde, hat das Höchstgericht Ruhensbestimmungen für Beamte als verfassungswidrig erklärt. Sie sind bis Ende Juni ausser Kraft zu setzen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
35.087.43 Beamte: Pensionsordnung
35.082.82 Beamte: Ruhestand
368.43 Ruhensbestimmungen
35.087 Beamte: Privilegien
351.83 Gesetzgebung, soziale
351.83 Sozialrecht
34.038 Rechtsprechung
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Die Presse (1988)