Wenn die Kinder purzeln

Wer innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Karenzurlaubes neuerlich Anspruch auf Wochengeld hat, erhält anschliessend wieder Karenzurlaubsgeld, ohne eine neue Anwartschaft zu erbringen. Bisher mussten Frauen nämlich nochmals 20 Wochen unselbständig erwerbstätig sein. Dies fällt seit 1.1.1988 weg....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ehe und Familie (21(1988)Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
351.83 Mutterschutz
331.817.8 Karenzurlaub
304 Sozialpolitik
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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