Wenn die Kinder purzeln
Wer innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Karenzurlaubes neuerlich Anspruch auf Wochengeld hat, erhält anschliessend wieder Karenzurlaubsgeld, ohne eine neue Anwartschaft zu erbringen. Bisher mussten Frauen nämlich nochmals 20 Wochen unselbständig erwerbstätig sein. Dies fällt seit 1.1.1988 weg....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ehe und Familie (21(1988)Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.173 Karenzgeld
351.83 Mutterschutz 331.817.8 Karenzurlaub 304 Sozialpolitik 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld | Dokument Nr. A-603851 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |