Grenzen für die Genomanalyse

Der objektive Arbeitsschutz muss seinen Vorrang vor der Selektion von gegen bestimmte Schadstoffe unempfindlichen Arbeitnehmern behalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wissenschaft Wirtschaft Politik (1988; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82 Arbeitsmedizin
575.1 Genetik
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz
613.62 Berufskrankheiten
342.721 Datenschutz
Region:BRD
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