Urlaubs-, Überstunden-und Feiertagsentgeltberechnung für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe : OGH 9 Ob A 147/87 v.16.12.1987 - Begriff 'Normallohn'

Schmutz-und Montagezulagen sind gemäss 6 UrlG, soferne diese regelmässig in den letzten 13 Wochen vor Fälligkeit gewährt wurden, im Sinne des Kollektivvertrages (KV) für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe in das Urlaubsentgelt einzubeziehen. Die Wegzeitenvergütung dagegen ist nicht einzubezie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
331.814 Überstunden
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulagen Dokument Nr. A-602382 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage