Beamten ähnlich : Für die Angestellten der gesamten österreichischen Sozialversicherung, die alle in keinem öffentlich-rechtlichen, sondern in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen, also keine Beamten sind, gilt ein einheitliches Dienstrecht. Sie haben sich Rechte erkämpft, die jenen der Beamten ähneln
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bundesarbeitsblatt ((1988)Nr.3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.084 Angestellte, öffentliche
35.084 Beamte 368.4 Sozialversicherung 368.43 Pensionsversicherung (SV) 368.42 Krankenversicherung (SV) 368.41 Unfallversicherung (SV) 331.82 Arbeitsbedingungen 351.83 Arbeitsrecht 331.116 Arbeitsverhältnis 331.17 Sozialleistungen, betriebliche |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.084 Angestellte, öffentliche | Dokument Nr. A-601951 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |