Beamten ähnlich : Für die Angestellten der gesamten österreichischen Sozialversicherung, die alle in keinem öffentlich-rechtlichen, sondern in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen, also keine Beamten sind, gilt ein einheitliches Dienstrecht. Sie haben sich Rechte erkämpft, die jenen der Beamten ähneln

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesarbeitsblatt ((1988)Nr.3)
VerfasserIn: Schurz, Eberhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Angestellte, öffentliche
35.084 Beamte
368.4 Sozialversicherung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.41 Unfallversicherung (SV)
331.82 Arbeitsbedingungen
351.83 Arbeitsrecht
331.116 Arbeitsverhältnis
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.084 Angestellte, öffentliche Dokument Nr. A-601951 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage