Arbeitnehmererfindung : BGH X ZR 44/86 v.29.9.1987 / Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei Anerkennung der Schutzfähigkeit einer geheimgehaltenen Diensterfindung / Unzulässige Berufung des Arbeitgebers auf Schutzunfähigkeit / Ges. über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) 17

Der Arbeitgeber, der eine Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen und deren Schutzfähigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer anerkannt hat, weil er sie wegen berechtigter Belange seines Betriebes nicht bekannt werden lassen will und deshalb von der Erwirkung eines Schutzrechts absieht (17 Abs.1)...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.77.023 Erfinderrecht
331.116 Arbeitsverträge
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber, der eine Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen und deren Schutzfähigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer anerkannt hat, weil er sie wegen berechtigter Belange seines Betriebes nicht bekannt werden lassen will und deshalb von der Erwirkung eines Schutzrechts absieht (17 Abs.1), bleibt an sein Anerkenntnis in gleicher Weise gebunden, wie er gebunden wäre, wenn auf die Diensterfindung ein Schutzrecht erteilt worden wäre. Die dem Arbeitgeber eingeräumte Möglichkeit, zur Herbeiführung einer Einigung über die Schutzfähigkeit der Diensterfindung die Schiedsstelle anzurufen (17 Abs.2), ist nur gegeben, wenn der Arbeitgeber die Schutzfähigkeit der Diensterfindung von vornherein nicht anerkennt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog