Keine Berufsaus-(Berufsfort-)bildung ohne Absicht, Prüfungen abzulegen : VGH 86/14/0059 v.15.12.1987
Von einer Berufsausbildung bzw. einer Berufsfortbildung kann nur dann gesprochen werden, wenn auch Prüfungen über die inskribierten Fächer abgelegt werden, wobei zwar nicht die erfolgreiche Ablegung der vorgesehenen Prüfungen, aber in jedem Fall die Absicht hiezu Voraussetzung dafür ist, das Vorlieg...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
362.174 Familienbeihilfen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-601181 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |