Keine Berufsaus-(Berufsfort-)bildung ohne Absicht, Prüfungen abzulegen : VGH 86/14/0059 v.15.12.1987

Von einer Berufsausbildung bzw. einer Berufsfortbildung kann nur dann gesprochen werden, wenn auch Prüfungen über die inskribierten Fächer abgelegt werden, wobei zwar nicht die erfolgreiche Ablegung der vorgesehenen Prüfungen, aber in jedem Fall die Absicht hiezu Voraussetzung dafür ist, das Vorlieg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
362.174 Familienbeihilfen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung Dokument Nr. A-601181 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage