Flexibles Pensionsalter in Dänemark

Unselbständig Erwerbstätige sollten ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % herabsetzen und wöchentlich durchschnittlich 15 bis 30 Stunden arbeiten. Die Pension hat den Zweck, den Verdienstentgang des Arbeitnehmers durch die Reduktion der Arbeitszeit teilweise zu kompensieren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1988; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.13 Frühpension
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:Dänemark
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