Persönliche Zurechnung und sachliche Qualifikation von Einkünften bei der Treuhandschaft

Alle gängigen Regeln der persönlichen Zurechnung führen dazu, dass die Einkünfte im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand dem Treugeber zugerechnet werden / Die sachliche Qualifikation kann im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand nur unter Einbezug des Problems der persönlichen Zurechnung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 4; S 195-202)
VerfasserIn: Rödder, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.6 Treuhandwesen
336.2 Einkommensteuer
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 657.6 Treuhandwesen Dokument Nr. A-600656 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage