Persönliche Zurechnung und sachliche Qualifikation von Einkünften bei der Treuhandschaft
Alle gängigen Regeln der persönlichen Zurechnung führen dazu, dass die Einkünfte im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand dem Treugeber zugerechnet werden / Die sachliche Qualifikation kann im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand nur unter Einbezug des Problems der persönlichen Zurechnung...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1988; Nr 4; S 195-202)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.6 Treuhandwesen
336.2 Einkommensteuer |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 657.6 Treuhandwesen | Dokument Nr. A-600656 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |