Persönliche Zurechnung und sachliche Qualifikation von Einkünften bei der Treuhandschaft
Alle gängigen Regeln der persönlichen Zurechnung führen dazu, dass die Einkünfte im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand dem Treugeber zugerechnet werden / Die sachliche Qualifikation kann im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand nur unter Einbezug des Problems der persönlichen Zurechnung...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1988; Nr 4; S 195-202)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.6 Treuhandwesen
336.2 Einkommensteuer |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Alle gängigen Regeln der persönlichen Zurechnung führen dazu, dass die Einkünfte im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand dem Treugeber zugerechnet werden / Die sachliche Qualifikation kann im Fall der fiduziarischen Vollrechtstreuhand nur unter Einbezug des Problems der persönlichen Zurechnung vorgenommen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |