Ein Danaergeschenk, das die traditionelle Frauenrolle festschreibt : Heide Pfarr über die gesetzliche Regelung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub oder: Mutterschaft und Mitleid

Erziehungsgeld wird derjenigen Person, ob Mann oder Frau, gewährt, die ein Kind im eigenen Haushalt selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (1 I). Zulässig bleibt Teilzeitarbeit unter 20 Stunden wöchentlich (2 i.V. mit 102 AFG).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1988)
VerfasserIn: Pfarr, Heide
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
362.173 Karenzgeld
331.817.8 Karenzurlaub
372 Kindererziehung
396.5 Frauenarbeit
396 Frauenfrage
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
304 Sicherheit, soziale
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Erziehungsgeld wird derjenigen Person, ob Mann oder Frau, gewährt, die ein Kind im eigenen Haushalt selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (1 I). Zulässig bleibt Teilzeitarbeit unter 20 Stunden wöchentlich (2 i.V. mit 102 AFG).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog