Ein Danaergeschenk, das die traditionelle Frauenrolle festschreibt : Heide Pfarr über die gesetzliche Regelung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub oder: Mutterschaft und Mitleid
Erziehungsgeld wird derjenigen Person, ob Mann oder Frau, gewährt, die ein Kind im eigenen Haushalt selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (1 I). Zulässig bleibt Teilzeitarbeit unter 20 Stunden wöchentlich (2 i.V. mit 102 AFG).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
362.173 Karenzgeld 331.817.8 Karenzurlaub 372 Kindererziehung 396.5 Frauenarbeit 396 Frauenfrage 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche 304 Sicherheit, soziale |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-600470 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |