Die Haftung der Banken bei Versagen technischer Hilfsmittel
Es sprechen daher die überwiegenden Gründe dafür, dass so wie bei der Gastwirtehaftung die verschuldensunabhängige Haftung für Computerfehler zumindest nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Sparkassenzeitung ((1988)Nr.2 S.22-29)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Bankwesen
336.71 Banken 347.56 Haftpflicht, berufliche 621 Technologie 007.5 EDV 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 336.71 Bankwesen | Dokument Nr. A-600346 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |