Die Haftung der Banken bei Versagen technischer Hilfsmittel

Es sprechen daher die überwiegenden Gründe dafür, dass so wie bei der Gastwirtehaftung die verschuldensunabhängige Haftung für Computerfehler zumindest nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Sparkassenzeitung ((1988)Nr.2 S.22-29)
VerfasserIn: Koziol, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bankwesen
336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche
621 Technologie
007.5 EDV
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
Region:Österreich
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