Überstundenteiler
Die Heranziehung des Stundenteilers nach dem Kollektivvertrag als Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages ist für die lohnsteuerliche Behandlung nur dann zulässig, wenn Überstunden zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
336.2 Lohnsteuer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-599953 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |