Unzulässige Verweigerung von Überstunden : OGH 9 Ob A 61/87 v.2.9.1987

Das unbefugte Verlassen der Arbeit ist auch erheblich, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers dringlich ist, der Arbeitgeber sich ohne Kontrollmöglichkeit auf die Zusage der Arbeitsleistung verlassen muss und das Verhalten des Arbeitnehmers den Arbeitserfolg des Gesamtbetriebes in Frage stellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-599698 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage