Die arbeitsrechtliche Druckkündigung

Vom Ergebnis betrachtet leidet die herkömmliche Lehre von der Druckkündigung unter dem Mangel, dass sie dem Arbeitnehmer die volle Last der gerechtfertigten Druckkündigung auferlegt / Richtig ist doch vielmehr, dass das Risiko, den unberechtigten Zorn eines Dritten auf sich zu ziehen, den Arbeitnehm...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (41(1988)Nr.3 S.178-181)
VerfasserIn: Blaese, Dietrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
Region:BRD
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