Warum keine aktive Sterbehilfe?

Die aktive Form der Sterbehilfe ist nicht nur nach unserem geltenden Strafrecht verboten (siehe 216 StGB). Es herrscht auch unter unseren strafrechtspolitisch argumentierenden Autoren bis heute sehr weitgehende Einigkeit darüber, dass es bei diesem Verbot grundsätzlich bleiben soll. Die Argumente, d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (21(1988)Nr.1 S.1-4)
VerfasserIn: Hoerster, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.61 Euthanasie
17 Ethik
347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
301.15 Sozialpsychologie
351.77 Gesundheitspolitik
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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