Warum keine aktive Sterbehilfe?
Die aktive Form der Sterbehilfe ist nicht nur nach unserem geltenden Strafrecht verboten (siehe 216 StGB). Es herrscht auch unter unseren strafrechtspolitisch argumentierenden Autoren bis heute sehr weitgehende Einigkeit darüber, dass es bei diesem Verbot grundsätzlich bleiben soll. Die Argumente, d...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (21(1988)Nr.1 S.1-4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.61 Euthanasie
17 Ethik 347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte 301.15 Sozialpsychologie 351.77 Gesundheitspolitik |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.61 Euthanasie | Dokument Nr. A-599321 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |