Warum keine aktive Sterbehilfe?

Die aktive Form der Sterbehilfe ist nicht nur nach unserem geltenden Strafrecht verboten (siehe 216 StGB). Es herrscht auch unter unseren strafrechtspolitisch argumentierenden Autoren bis heute sehr weitgehende Einigkeit darüber, dass es bei diesem Verbot grundsätzlich bleiben soll. Die Argumente, d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (21(1988)Nr.1 S.1-4)
VerfasserIn: Hoerster, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.61 Euthanasie
17 Ethik
347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
301.15 Sozialpsychologie
351.77 Gesundheitspolitik
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.61 Euthanasie Dokument Nr. A-599321 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage