Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach 9 Abs.1 KSchG : BAG v.14.5.1987
Das Verhalten dritter Personen ist als Grund für den Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach 9 KSchG nur dann geeignet, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten durch eigenes Tun entscheidend veranlasst hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1988; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz | Dokument Nr. A-598560 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |