Rückruf-und Warnpflichten des Warenherstellers

Rückruf-und Warnpflichten sind Ausprägungen der dem Warenhersteller obliegenden Verpflichtung zur Schadensabwehr bei einem von ihm geschaffenen Zustandes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (42(1987)Nr.22 S.1059-1065)
VerfasserIn: Schwenzer, Ingeborg
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
347.45 Konsumentenschutz
Region:BRD
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