Keine Bindung der Gerichte an die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger gem.Par.31 Abs.3 Z 20 ASVG für die Beurteilung der Hilflosigkeit aufgestellten Richtlinien

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (110(1988)Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.53 Hilflosenzuschuss
336.572:352/354 Beihilfen, soziale
340.134 Gesetzgebung
34.038 Rechtsprechung
304 Sicherheit, soziale
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.53 Hilflosenzuschuss Dokument Nr. A-598381 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage