Verjährung und Fälligkeit von Urlaubsansprüchen : OGH 9 Ob A 85/87 v.16.9.1987
Der Naturalanspruch auf Urlaub gemäss 2 Abs.2 UrlG entsteht im ersten Arbeitsjahr nach Zurücklegung einer ununterbrochenen Dienstzeit von sechs Monaten, sonst mit Beginn des Arbeitsjahres / Der Anspruch auf Urlaubsabfindung wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
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Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-597789 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |