Zu einer gemeinsamen europäischen Parteienrechtskultur? : Nachwort zum Hagener parteirechtsvergleichenden Symposium

Obwohl einschlägige Rechtsnormen in vielen EG-Ländern fehlen, sind die Parteien die praktisch dominierende Institution der politischen Willensbildung. Ihnen obliegt die praktische Umsetzung der normierten Verfassungsordnung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1988; Nr 1; S 1-7)
VerfasserIn: Tsatsos, Dimitris Th
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:329 Parteien, politische
341.176 EG
321.7 Demokratie
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