Dienstverhinderung durch Elementarereignis : OGH 9 Ob A 202/87 v.16.12.1987 - Verkehrsstörung durch starke Schneefälle

Ein Hinderungsgrund, der dem Arbeitnehmer keine Wahl lässt, sondern ihn wegen unmittelbarer Einwirkung faktisch hindert, seine Arbeit zu verrichten, ist ebenfalls als wichtiger Grund anzuerkennen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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