Dienstverhinderung durch Elementarereignis : OGH 9 Ob A 202/87 v.16.12.1987 - Verkehrsstörung durch starke Schneefälle
Ein Hinderungsgrund, der dem Arbeitnehmer keine Wahl lässt, sondern ihn wegen unmittelbarer Einwirkung faktisch hindert, seine Arbeit zu verrichten, ist ebenfalls als wichtiger Grund anzuerkennen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung | Dokument Nr. A-596862 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |