Dienstverhinderung durch Elementarereignis : OGH 9 Ob A 202/87 v.16.12.1987 - Verkehrsstörung durch starke Schneefälle
Ein Hinderungsgrund, der dem Arbeitnehmer keine Wahl lässt, sondern ihn wegen unmittelbarer Einwirkung faktisch hindert, seine Arbeit zu verrichten, ist ebenfalls als wichtiger Grund anzuerkennen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Hinderungsgrund, der dem Arbeitnehmer keine Wahl lässt, sondern ihn wegen unmittelbarer Einwirkung faktisch hindert, seine Arbeit zu verrichten, ist ebenfalls als wichtiger Grund anzuerkennen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |