Zum Urheberrechtsschutz von Rechenprogrammen in Ungarn
1. Die urheberrechtlich schutzfähige Software muss individuell und originell sein / 2. Der urheberrechtliche Nutzungsbegriff ist bei der Software etwas anders auszulegen als bei den sonstigen Werken der Literatur und Wissenschaft / 3. Die freie Werknutzung ist bezüglich der Software freilich ebenso...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR (1987; Nr 11; S 769-774)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
007.5 EDV |
Region: | Ungarn
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | 1. Die urheberrechtlich schutzfähige Software muss individuell und originell sein / 2. Der urheberrechtliche Nutzungsbegriff ist bei der Software etwas anders auszulegen als bei den sonstigen Werken der Literatur und Wissenschaft / 3. Die freie Werknutzung ist bezüglich der Software freilich ebenso erlaubt wie bei anderen Werken der Literatur und Wissenschaft / 4. Hinsichtlich von Software-Nutzungsverträgen sind die allgemeinen Bestimmungen des Zivilrechts massgebend / 5. Bei wiederholter Verwertung von Software hat der Urheber auf weitere Vergütungen Anspruch, nicht nur im Fall der unabhängigen Verwertungen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |