Zum Urheberrechtsschutz von Rechenprogrammen in Ungarn
1. Die urheberrechtlich schutzfähige Software muss individuell und originell sein / 2. Der urheberrechtliche Nutzungsbegriff ist bei der Software etwas anders auszulegen als bei den sonstigen Werken der Literatur und Wissenschaft / 3. Die freie Werknutzung ist bezüglich der Software freilich ebenso...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR (1987; Nr 11; S 769-774)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
007.5 EDV |
Region: | Ungarn
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. A-596403 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |