Zum Urheberrechtsschutz von Rechenprogrammen in Ungarn

1. Die urheberrechtlich schutzfähige Software muss individuell und originell sein / 2. Der urheberrechtliche Nutzungsbegriff ist bei der Software etwas anders auszulegen als bei den sonstigen Werken der Literatur und Wissenschaft / 3. Die freie Werknutzung ist bezüglich der Software freilich ebenso...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR (1987; Nr 11; S 769-774)
VerfasserIn: Vida, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
Region:Ungarn
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-596403 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage