132 Abs.4 und 105 ArbVG Art.15 StGG : OGH 14 Ob A 29/87 v.6.5.1987
Die Eigenart eines konfessionellen Betriebes oder Unternehmens steht einer Anwendung von Bestimmungen des ArbVG dann entgegen, wenn die Mitwirkungsrechte der Belegschaft mit den besonderen konfessionellen Zwecken unvereinbar sind oder wenn die Mitwirkung der Arbeitnehmer für die Kirche zu unerträgli...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (110(1988)Nr.1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.8 Tendenzbetriebe
28 Kirchen, christliche 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.114.8 Tendenzbetriebe | Dokument Nr. A-595828 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |